Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch richtet sich auf die Erteilung von Auskünften, Akteneinsicht oder auf sonstigen Zugang zu amtlichen Informationen.
Dem Informationszugang entgegenstehen können:
Für die Bearbeitung des Antrags können Kosten anfallen:
Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung richten Sie bitte an:
– Justiziariat –
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
E-Mail: IFG@bmbf.bund.de